Rechtsdienst
Zusammen mit unserem Dachverband verfügt Procap Grischun über einen professionellen Rechtsdienst im Bereich des Sozialver-
sicherungsrechts.
Wir beraten und vertreten Menschen mit Behinderungen gegenüber Behörden, Gerichten und Versicherungen in folgenden Bereichen:
- Invalidenversicherung
- Obligatorische Unfallversicherung
- Berufliche Vorsorge
- Obligatorische Krankenversicherung
- Ergänzungsleistungen
- Arbeitslosenversicherung (teilweise)
Zugangshürde beim Rechtsdienst für Nicht-Mitglieder
Der Procap-Rechtsdienst musste in den letzten Jahren eine stetig wachsende Zahl an Fällen bearbeiten. Die Subventionen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) erlauben jedoch keine Stellenaufstockung. Weil wir allen Mitgliedern unentgeltlich Rechtsdienst gewähren, gab es bisher für den Rechtsdienst bei Überlastung keine Steuerungsmöglichkeiten. Der Zentralvorstand hat deshalb folgende Anpassungen beschlossen:
- Einerseits wird als Notmassnahme die Möglichkeit eines temporären Aufnahmestopps im Rechtsdienstreglement verankert. Diese Massnahme soll jedoch nur im äussersten Notfall angewendet werden.
- Andererseits wird von Neumitgliedern, die im Hinblick auf den kostenlosen Rechtsdienst unserem Verband beitreten, eine einmalige Eintrittsgebühr von 400 Franken erhoben. Bisherige Mitglieder (Aktiv- und Solidarmitglieder) sind von dieser Regelung nicht betroffen und erhalten auch weiterhin den Rechtsdienst im Rahmen des Mitgliederbeitrages kostenlos. Die Dienstleistung des Rechtsdienstes bleibt für telefonische Anfragen, Besprechungen im Rahmen von Rechtssprechstunden und einfache schriftliche Auskünfte weiterhin auch für Nicht-Mitglieder unentgeltlich, solange kein Mandat durch unsere Anwälte übernommen wird.
Haben Sie Fragen oder Probleme?
Nehmen Sie mit unserer Geschäfts- oder mit unseren regionalen Beratungsstellen Kontakt auf. Diese leiten Ihr Problem bei Bedarf automatisch an den Rechtsdienst weiter.


